Die Düsseldorfer Tabelle dient seit Jahren der Unterhaltsberechnung für die Kinder und stellt den Gerichten sowie den Rechtsanwälten für Familienrecht als allgemeine Richtlinie zur Verfügung.
Am 01.01.2022 wurden die Bedarfssätze angehoben. Zudem wurden die Einkommensgruppen um fünf weitere Gruppen bis zu einem Nettoeinkommen von € 11.000,00 erweitert.

Düsseldorfer Tabelle 2022

Bitte denken Sie daran Ihre aktuellen Daueraufträge entsprechend der festgelegten Prozentsätzen der Düsseldorfer Tabelle anzupassen.
Die Höhe des Kindesunterhalts orientiert sich nicht an dem Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen, sondern an dem sog. unterhaltsrechtlichen Einkommen. Dies bedeutet, dass gewisse Belastungen vom Durchschnittseinkommen des Pflichtigen abgezogen werden können. Hierunter fallen u.a. Beiträge zur Altersvorsorge, Krankenversicherung und Darlehensbeiträge.
Es empfiehlt sich daher, den Unterhalt bei einem Fachanwalt für Familienrecht berechnen zu lassen. Gerne steht Frau Rechtsanwältin Martina Brandlhuber aus der Kanzlei Heilmeier & Kollegen aus Dachau hierfür zur Verfügung.

(Martina Brandlhuber, Fachanwältin für Familienrecht, Kanzlei Heilmeier & Kollegen, Dachau)

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