Persönliche Beratung bei Ihrem Arbeitsrecht Anwalt in Dachau

Das Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und umfasst sowohl individuelle als auch kollektivrechtliche Aspekte. Als Anwalt für Arbeitsrecht in Dachau bietet Heilmeier & Kollegen eine umfassende Beratung und Betreuung in verschiedenen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Wir unterstützen unsere Mandanten bei Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen, Vertragsprüfungen und -gestaltungen, Befristungen, Zeugnissen sowie Urlaubs- und Lohnansprüchen. Da das Arbeitsrecht häufig sehr kurze Fristen vorsieht, ist eine zeitnahe Beratung durch einen spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht ratsam. Über die entstehenden Anwaltskosten klären wir transparent in einem persönlichen Besprechungstermin auf.

Unsere Tätigkeitsfelder im Arbeitsrecht umfassen unter anderem:

  1. Kündigungsschutzrecht: Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag gemäß den Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit von Kündigungen und vertreten die Interessen unserer Mandanten vor Gericht, falls erforderlich.

  2. Befristung von Arbeitsverträgen: Wir beraten bei der Gestaltung und Überprüfung von befristeten Arbeitsverträgen und klären über die rechtlichen Rahmenbedingungen auf.

  3. Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen: Wir unterstützen bei der Erstellung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, um die Interessen unserer Mandanten zu wahren und mögliche rechtliche Konflikte zu vermeiden.

  4. Zeugnisse, Abmahnungen und Arbeitspapiere: Wir helfen bei der Überprüfung von Arbeitszeugnissen, Abmahnungen und anderen Arbeitsdokumenten, um sicherzustellen, dass sie den rechtlichen Anforderungen entsprechen.

  5. Entgeltfortzahlung und Urlaubsrecht: Wir klären über die Ansprüche unserer Mandanten auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaubsansprüche auf.

  6. Kollektives Arbeitsrecht: Wir beraten in Fragen des Tarifvertragsrechts, des Betriebsverfassungsrechts und des Personalvertretungsrechts, um die Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in kollektiven Angelegenheiten zu vertreten.

Besonderes Augenmerk legen wir auf die Bedeutung von Abmahnungen im Arbeitsrecht. Oftmals werden ihre rechtlichen Auswirkungen unterschätzt. Eine Abmahnung wird vom Arbeitgeber ausgesprochen, um bestimmte Vertragsverstöße des Arbeitnehmers zu rügen und im Wiederholungsfall negative Konsequenzen anzudrohen. Wir prüfen sorgfältig, ob die formellen Anforderungen an eine Abmahnung erfüllt sind und ob lediglich eine Ermahnung ausreicht. Eine Abmahnung muss neben der genauen Beschreibung des konkreten Vertragsverstoßes auch eine Warn- und Drohfunktion erfüllen.

Eine Abmahnung bildet in der Regel eine Voraussetzung für eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen seitens des Arbeitgebers. Angesichts dessen empfiehlt es sich, sofort gegen die Abmahnung vorzugehen und gegebenenfalls die Rücknahme oder Entfernung aus der Personalakte zu beantragen.

Falls Ihr Arbeitgeber eine Abmahnung oder bereits die Kündigung ausgesprochen hat, stehen wir Ihnen mit umfassender rechtlicher Beratung zur Seite und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate ununterbrochen im selben Betrieb oder Unternehmen beschäftigt waren, genießen in der Regel umfangreichen Kündigungsschutz gemäß dem Kündigungsschutzgesetz. Ausnahmen gelten für Kleinbetriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern.

Wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, wird die Rechtmäßigkeit einer ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber anhand der gesetzlich festgelegten Kündigungsgründe beurteilt. Die Kündigung kann auf Gründe in der Person des Arbeitnehmers, auf sein Verhalten oder betriebsbedingte Gründe, sofern sozial gerechtfertigt, gestützt werden.

Arbeitnehmer, die in einem Kleinbetrieb beschäftigt sind, genießen keinen umfassenden gesetzlichen Kündigungsschutz. Dennoch ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme zu wahren. Eine Kündigung, die gegen diesen Grundsatz verstößt, ist nicht mit dem Prinzip von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB vereinbar. Willkürliche Kündigungen, insbesondere als Maßregel, sind in der Regel unwirksam. Somit genießt auch der Arbeitnehmer im Kleinbetrieb einen gewissen Schutz vor unberechtigten Kündigungen.

Bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern, wie Betriebsräte, schwerbehinderte Menschen und Schwangere, genießen besonderen Kündigungsschutz.

Um eine Kündigungsschutzklage zu erheben, müssen Sie diese innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung bei dem zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Kündigung von Anfang an als rechtswirksam. Daher ist eine umgehende rechtliche Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht erforderlich, um mögliche Nachteile zu vermeiden.

Unsere Kanzlei berät auch Arbeitgeber, insbesondere bei der rechtssicheren Gestaltung von Arbeitsverträgen, der Prüfung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen und der Vertretung vor Arbeitsgerichten. Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kann nicht nur durch eine Kündigung erfolgen, sondern es bietet sich oft auch die Möglichkeit einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsvertrags durch einen Aufhebungsvertrag.

Angesichts der umfangreichen gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmer und der weitreichenden Auswirkungen im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen ist eine kompetente und zielgerichtete Beratung durch einen spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht unerlässlich.