Baurecht – Baurecht Anwalt / Baurecht Dachau

Generell ist unter Baurecht im weiteren Sinne die Gesamtheit aller Rechtsvorschriften zu verstehen, die die Ordnung der Bebauung und die Rechtsverhältnisse der an der Errichtung eines Bauwerks Beteiligten regeln.

1. Diese Vorschriften können zum einen öffentlich-rechtlicher Natur sein, das heißt sie betreffen das Verhältnis zwischen dem Staat, anderer öffentlicher Körperschaften und Anstalten untereinander und gegenüber dem einzelnen Bürger. Hier spricht man vom öffentlichen Baurecht.

Die Normen des öffentlichen Baurechts beziehen sich insbesondere auf Zulässigkeit, Grenzen, die Ordnung und Förderung der Bebauung von Grundstücken und umfassen das öffentliche Planungsrecht (also Raumordnung und Bauleitplanung), das Bodenordnungsrecht sowie das Bauordnungsrecht. Als Anwälte für Baurecht in Dachau unterstützen wir unsere Mandanten hier vor allem bei folgenden Sachverhalten:

• Durchsetzung von Bauanträgen gegenüber den zuständigen Behörden, das heißt wir beraten Sie zunächst im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens und übernehmen bei Bedarf die Kommunikation mit den zuständigen Behörden. Falls nötig kann zur Erlangung einer gewünschten Baugenehmigung auch der Klageweg bestritten werden.

• Prüfung und Abwehr gegebenenfalls rechtswidriger und Baugenehmigungen für Nachbargrundstücke, sofern die Umsetzung des Bauvorhabens mit Beeinträchtigungen verbunden sein könnte. Gerne prüfen wir im Rahmen der Akteneinsicht die Rechtslage und legen nach umfassender Beratung Rechtsmittel ein.

• Anordnungen der Bauaufsichtsbehörde: gerade im Rahmen des Bauordnungsrechts, das sich mit den baulich-technischen Anforderungen an ein Bauwerk befasst, gibt es für Bauherren eine Vielzahl einzuhaltender Rechtsvorschriften. Da im Rahmen von Genehmigungsverfahren die meisten Aspekte nicht mehr von der Genehmigungsbehörde überprüft werden, obliegt es den Bauherren, diese Normen einzuhalten. Soweit die Bauaufsichtsbehörde wegen Nichteinhaltung bestimmter Vorschriften eine Anordnung erlässt, prüfen wir für Sie die Rechtmäßigkeit und Erfolgsaussichten von Rechtsmitteln.

• Prüfung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen: Wir beraten im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit und Angreifbarkeit von Bauleitplänen, auf der anderen Seite begleiten wir Sie auch gerne in dem Vorhaben, eine Baulandausweisung zu erreichen.

2. Weiterhin gibt es baurechtliche Vorschriften, die sich auf die Rechtsbeziehungen der an der Planung und Durchführung eines Bauwerks Beteiligten beziehen. Diese sind daher privatrechtlicher Natur, insoweit spricht man vom privaten Baurecht. Umfasst sind hier im Einzelnen beispielsweise die Rechtsverhältnisse zwischen Auftraggeber und Bauunternehmer, Auftraggeber und Architekt, Architekt und Bauunternehmer, Haupt- und Subunternehmer.

Als Rechtsanwälte für Baurecht in Dachau übernehmen wir die rechtliche Gestaltung aller notwendigen Verträge um unsere Mandanten in allen Rechtsbeziehungen abzusichern. Insoweit erstellen wir für Sie passende Architektenverträge, Bauverträge, Generalunternehmerverträge, Verträge mit Sonderfachleuten, Baubetreuungs- und Bauträgerverträge, Projektsteuerungsverträge oder auch Arbeitsgemeinschaftsverträge.

Weiterhin bieten wir unseren Mandanten auch die Begleitung während der Ausführungsphase des Bauvorhabens an und unterstützen bei der Geltendmachung von Ansprüchen auf Vertragserfüllung. Diese können zum einen in der Erbringung der vertraglich vereinbarten Architekten- oder Werkleistung, zum anderen in der Zahlung der vereinbarten Vergütung bestehen. Wir sind insoweit für Bauherren der richtige Ansprechpartner, wenn das beauftragte Haus nicht zum vereinbarten Zeitpunkt fertiggestellt wird oder wenn fraglich ist, ob die Rechnungsstellung korrekt ist. Aus Sicht des Bauunternehmers kann beispielsweise das Problem auftreten, dass eine Rechnung – gegebenenfalls unter Vorschieben von Mängeln – nicht bezahlt wird, oder dass der Unternehmer in der Leistungserbringung behindert wird. Auch hier beraten und unterstützen wir Sie gerne.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im privaten Baurecht in der Geltendmachung und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen von Bauherren. Hier ist eine anwaltliche Beratung und Unterstützung besonders wichtig, um beispielsweise Nachteile aufgrund einer verfrühten Ersatzvornahme zu vermeiden. Ebenso beraten und unterstützen wir Bau- und Handwerksbetriebe, wenn Sie mit Mängelbeseitigungsverlangen durch ihre Auftraggeber konfrontiert sind.

Im Falle von Planungsfehlern, beispielsweise durch Architekten, übernehmen wir für Sie die Geltendmachung und Durchsetzung von Haftungsansprüchen gegen den richtigen Anspruchsgegner.