Rechtsanwältin für Familienrecht – Kompetente Beratung in Familienrechtsangelegenheiten

Als spezialisierte Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Dachau steht Frau Rechtsanwältin Martina Brandlhuber Ihnen kompetent zur Seite, wenn es um sämtliche Fragen des Familienrechts geht. Sie vertritt Ihre Anliegen und Bedürfnisse professionell und fachgerecht in familienrechtlichen Angelegenheiten.

Umfassende Betreuung in verschiedenen Lebensphasen

Familienrechtliche Regelungen sind in verschiedenen Lebensphasen von Bedeutung. Schon bei Beginn einer Ehe ist es ratsam, sich über die gesetzlichen Konsequenzen im Fall einer Scheidung zu informieren, um unliebsame Folgen später zu vermeiden. Auch für diejenigen, die durch einen Ehevertrag vorsorgen, ist es wichtig, den Vertragsinhalt immer wieder zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Als Fachanwältin für Familienrecht strebt Frau Brandlhuber eine verantwortungsvolle Zusammenarbeit mit ihren Mandanten an, um individuelle Lösungen zu erarbeiten. Das Ziel ist, eine einvernehmliche Vereinbarung zu suchen, um kosten- und zeitintensive Verfahren zu vermeiden und auch nach der Scheidung ein vernünftiges Miteinander zu ermöglichen. Eine frühzeitige, qualifizierte Beratung und Begleitung durch einen auf Familienrecht spezialisierten Anwalt ist hier von großer Bedeutung, um spätere Konflikte zu vermeiden und verbindliche Lösungen zu schaffen.

Zielgerichtete Ergebnisse für geringe Belastungen

Als Anwalt für Familienrech setzt Frau Martina Brandlhuber alles daran, zielgerichtete Ergebnisse zu erzielen, die familiäre Konflikte schnellstmöglich lösen und die finanzielle und psychische Belastung für Ehegatten und Kinder so gering wie möglich halten. Sie ist spezialisiert auf alle mit der Eheschließung, Trennung und Scheidung verbundenen Rechtsfragen und steht Ihnen sowohl für Scheidungsangelegenheiten als auch für Folgesachen wie Unterhalt und Zugewinnausgleich zur Verfügung. Auch außerhalb einer Scheidung, etwa kurz nach der Trennung, unterstützt sie in sämtlichen Familienangelegenheiten.

Tätigkeitsbereiche im Familienrecht

Frau Rechtsanwältin Brandlhuber bearbeitet eine Vielzahl von Bereichen im Familienrecht, darunter:

Trennung und Scheidung

Sie begleitet sowohl einvernehmliche als auch streitige Ehescheidungen und regelt Unterhaltsangelegenheiten, Ehegatten- und Kindesunterhalt, Vermögensauseinandersetzungen wie den Zugewinnausgleich, den Versorgungsausgleich, Volljährigenunterhalt, Hausratsverteilung, und Zuweisung der Ehewohnung. Zudem kümmert sie sich um Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz und gestaltet Scheidungsvereinbarungen.

Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Hierbei klärt sie über den Unterhalt nichtehelicher Eltern auf und unterstützt bei der Gestaltung von Verträgen für nichteheliche Lebensgemeinschaften.

Eheschließung

Frau Brandlhuber gestaltet Eheverträge und Partnerschaftsverträge.

Kindschaftsangelegenheiten

Sie regelt die elterliche Sorge von verheirateten oder nichtverheirateten Eltern, kümmert sich um das Umgangsrecht, Vaterschaftsanfechtungen und Kindesunterhalt.

Vorrangige Zielsetzung bei Trennung und Scheidung

Das vordringliche Ziel bei einer Trennung und anstehenden Scheidung sollte sein, dass die sog. Folgesachen, wie Unterhalt, Zugewinnausgleich, Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder, der Hausrat und sonstige Angelegenheiten, in einer Vereinbarung geregelt werden, um gerichtliche Verfahren zu vermeiden. Sofern lediglich der Scheidungsantrag gestellt werden soll, wird vom Gericht von Amts wegen nur der sog. Versorgungsausgleich, d.h. der Ausgleich aller Rentenanwartschaften, durchgeführt wird. In diesem Fall ist es ausreichend, wenn nur der Ehegatte, der den Scheidungsantrag stellt, anwaltlich vertreten wird. Es könnten sich somit hier die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten geteilt werden, so dass sich für beide Seiten die Kosten reduzieren.