Immobilien- und Grundstücksrecht

Im Rahmen dieses Fachgebietes ist die deutschlandweite Entwicklung von landwirtschaftlichen Flächen bzw. Bauerwartungsland zum Bauland (auch bis zur schlüsselfertigen Entwicklung der Immobilien) hervorzuheben.

Durch vorgenannte Baulandentwicklung und Schwerpunkttätigkeit im Immobilienrecht wurde die Kanzlei eine Plattform für den Kauf und Verkauf von Immobilien, verbunden mit rechtlicher und steuerlicher Beratung.

  1. Umfängliche rechtliche Vertretung bei der Entwicklung von landwirtschaftlichen Flächen bzw. Bauerwartungsland zum Bauland (auch bis zur schlüsselfertigen Erstellung der Immobilien); Vertretung gegenüber Baubehörden, auch übergeordneten; steuerrechtliche Beratung
  2. Vertretung des Grundstückseigentümers gegenüber allen Behörden und Bauträgern
  3. Wirtschaftliche und rechtliche Beratung bei der Verwertung von Bauland
  4. Plattform beim Kauf sowie Verkauf von Immobilien; rechtliche Unterstützung von Käufer und Verkäufer; wirtschaftliche und steuerliche Beratung
  5. Angebot zahlreicher Immobilien (Kauf/Verkauf im Mandantenauftrag)
  6. Vollständige Abwicklung der Käufe/Verkäufe von Immobilien
  7. Erstellung von Wertgutachten zu Immobilien