IT-Recht/Internetrecht – Rechtsanwalt IT-Recht

IT-Recht ist die Abkürzung von Informationstechnologierecht. Dieses Rechtsgebiet beschäftigt sich mit den rechtlichen Aspekten von Sachverhalten aus der Informationstechnologie.

Das IT-Recht umfasst nach allgemeiner Auffassung vor allem folgende Bereiche:

  • Vertragsrecht der Informationstechnologien

    Dieser Bereich betrifft die Vertragsgestaltung für alle Sachverhalte der Informationstechnologien. Besondere Bedeutung haben hier Softwareverträge, also Verträge über die Erstellung von Individualsoftware, Verkauf, Vermietung, Leasing oder Vertrieb von Standardsoftware, Anpassung von Standardsoftware usw.. Im Bereich der Hardware sind Herstellung, Verkauf, Vermietung, Leasing und Vertrieb gestaltungsrelevante Sachverhalte. Verträge sind auch bei der Erbringung von Dienstleistungen von erheblicher Bedeutung. Eine Dienstleistung kann in diesem Zusammenhang in der Erbringung von Beratungsleistungen zu IT-Produkten oder in einer Software-Anpassung liegen.

  • Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs

    Hierunter fallen alle Rechtsfragen des E-Commerce, also des Vertriebs von Waren und Dienstleistungen über das Internet. Relevant sind hier vor allem Verbraucherverträge, aber auch alle rechtlichen Themen im Zusammenhang mit Internetauktionen oder dem Betreiben von Internetplattformen.

  • Recht der immateriellen Güter im Bereich der Informationstechnologien

    Hierunter versteht man das Recht des geistigen Eigentums, welches an Software, Fotos, Filmen oder anderen Inhalten im Internet bestehen kann. Relevant ist hier auch das Kennzeichenrecht und Domainrecht.

  • Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen

    Dieser Bereich umfasst im weiteren Sinne sämtliche Normen, die dem Schutz der Privatsphäre bzw. der informationellen Selbstbestimmung dienen und/oder Regelungen hinsichtlich des Umganges mit Geheimnissen und personenbezogenen Daten enthalten. Diese ergeben sich im Wesentlichen aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die seit dem 25.05.2018 gilt, und der neuen Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes.

  • Recht der Kommunikationsnetze und – dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste

    Dieses wird in Deutschland vor allem durch das Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt.

  • Öffentliches Vergaberecht hinsichtlich Leistungen von Informationstechnologien

    Auch bei der Inanspruchnahme von Leistungen im Zusammenhang mit Informationstechnologien durch die öffentliche Hand, sind – genauso wie beim Einkauf von Gütern – die Vorschriften und Regelungen über die Vergabe öffentlicher Aufträge einzuhalten. Das Vergaberecht verfolgt hier zum einen den Zweck, für die öffentliche Hand Leistungen zu günstigen Bedingungen, also zu einem guten Preis-Leistungsverhältnis, zu erhalten. Zum anderen soll ein fairer Wettbewerb zwischen den Anbietern gewährleistet werden. Zu beachten sind insoweit vor allem die Grundsätze Transparenz und Gleichbehandlung. Die Regelungen des Vergaberechts finden sich in einer Vielzahl von Bundes- und Landesgesetzen sowie in EU-Verordnungen.

  • Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien

    Diese bestehen vor allem in speziell für den Bereich der Computerkriminalität geschaffener Straftatbestände, relevant sind aber unter anderem auch Regelungen im Urheberrecht.

Gerne beraten wir Sie als Anwälte für IT-Recht in Dachau zu allen Fragestellungen, die im Zusammenhang mit den vorgenannten Komplexen auftreten können. Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere

  1. im Rahmen einer individuellen Vertragsgestaltung die Erstellung von Softwareverträgen, Lizenzverträgen, Dienst- und Serviceverträgen, darüberhinaus die Gestaltung von Verträgen für Programmierer, Werkverträge, Kaufverträge, Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarungen, Service-Level-Agreements, u.a.,
  2. die Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
  3. im Bereich eCommerce die Gestaltung eines abmahnsicheren Internetauftritts und Beratung zu den Informationspflichten im Zusammenhang mit Verbraucherschutz, Fernabsatzrecht, Widerrufsrecht, Datenschutz, Impressumspflicht usw.,
  4. die Durchsetzung und Abwehr von Forderungen
  5. die Beratung zum Datenschutzrecht, insbesondere zur EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und sich aller daraus ergebenden Rechte und Pflichten,
  6. die Beratung und Vertretung im Bereich des Internetstrafrechts; Straftaten in diesem Bereich können zum einen über soziale Netzwerke unter anderem in Form von Beleidigung, Verleumdung, Bedrohung, oder Nachstellung erfolgen, zum anderen sind auch sämtliche Formen betrügerischen Handelns über das Internet hiervon umfasst. Auch andere Straftaten wie Verletzung von Privatgeheimnissen, Ausspähen von Daten, Datenveränderung u.a. sind über das Internet möglich. Soweit Sie Opfer einer solchen Straftat geworden sind oder als Verdächtiger einer solchen Straftat bezichtigt werden, sind wir ebenfalls der richtige Ansprechpartner für Sie.