Ihre Anwälte für Mietrecht in Dachau und Umgebung

Als Ihre Anwälte für Mietrecht helfen wir Ihnen gerne, zu Ihrem Recht zu kommen.

Das Mietrecht ist sowohl im Bereich der Wohnraum-, als auch der Geschäftsraummiete eines der komplexesten Rechtsgebiete des Zivilrechts. Es erfährt durch den Gesetzgeber sowie durch höchstrichterliche Urteile ständig Neuerungen, Änderungen und Anpassungen. Im Hinblick auf die gerade dadurch oft undurchsichtigen gesetzlichen Regelungen steht Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Dachau Heilmeier & Kollegen als kompetenter Ansprechpartner bei rechtlichen Fragestellungen, die Vermietung von Wohnungen und Häusern betreffend, engagiert mit Rat und Tat zur Seite. 

Mietstreitigkeiten treffen einen Mandanten bei der Wohnraummiete stets besonders hart. Oftmals geht es hier schließlich um Grundlagen der Existenz. Dies gilt sowohl aus Sicht des Mieters, als auch des Vermieters. Während es sich beim Mieter proverbial um das „Dach über dem Kopf“ handelt, geht es auf Seiten des Vermieters um einen elementaren Säulenfuß im Hinblick auf die Einkommens- bzw. Altersversicherung. Oftmals sind Beratungen auf dem Gebiet des Mietrechts daher für Sie, sei es als Mieter oder als Vermieter, von essentieller Bedeutsamkeit und demzufolge auch von entsprechender Betroffenheit auf  der emotionalen Ebene bestimmt.  

Suchen Sie einen auf Mietrecht spezialisierten Anwalt?

Als Ihr Anwalt für Mietrecht in Dachau bieten wir Ihnen zuverlässige und vollumfängliche Hilfe. Unsere Anwälte vertreten seit vielen Jahren Mandanten in Fragen des Mietrechts. Dabei werden sowohl Mieter als auch Vermieter im Wohnraum- und Gewerbemietrecht vertreten. Wir gestalten und prüfen für Mieter und Vermieter Mietverträge, nehmen uns der Bearbeitung von Mieterhöhungen an und prüfen Nebenkostenforderungen.

Dank unserer langjährigen Expertise als Anwalt für Mietrecht in Dachau können wir Ihnen eine qualifizierte und umfassende Mietrechtsberatung gewährleisten:

  1. Beratung von Mietern und Vermietern
  2. Gestaltung von Mietverträgen (Wohn- und Gewerbemietverträge)
  3. Kündigung von Wohn- und Geschäftsräumen samt gerichtlichen Räumungsverfahren bzw. die Vertretung bei der Abwehr von Kündigungen
  4. Überprüfung und Geltendmachung von Mietminderungen
  5. Überprüfung und Geltendmachung von Mieterhöhungen
  6. Prüfung von Nebenkostenabrechnungen

WEG-Recht

Wohnungseigentum – viele Menschen hegen ihn: den Traum von ihren „eigenen vier Wänden“. Für denjenigen, welcher sich nicht zum Bau oder Erwerb eines Einfamilienhauses durchringen kann (oder es sich in den Zeiten des weiter anhaltend boomenden Immobilienmarktes schlichtweg nicht leisten kann bzw. mag), könnte das das Wohnungseigentum eine geeignete Alternative darstellen, diesen Traum wahr werden zu lassen.

Diesbezüglich gilt es jedoch auch eine Vielzahl von Besonderheiten zu beachten, damit sich der erfüllte Traum am Ende nicht als Albtraum entpuppt. Denn auch das Wohnungseigentum kann eine Vielzahl von Problematiken mit sich bringen. Mit genau diesen bestehenden Schwierigkeiten befassen sich unsere Rechtsanwälte auf dem Rechtsgebiet des Wohnungseigentumsrechts.

Im Immobileneigentum nimmt das Wohnungseigentum eine Sonderrolle ein. Hier wird zwar Eigentum an einer Wohnung erworben, jedoch im Kontrast zum eigenständigen Grundbesitz stets unter Bindung an die Eigentümergemeinschaft. Der Käufer erwirbt über „seine eigene Wohnung“ hinaus, auch anteilig Gemeinschaftseigentum. Insbesondere der Umstand der gemeinsamen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums birgt häufig ein gewisses Risiko. Dies gilt vor allem im Hinblick auf Meinungsverschiedenheiten, welche zu aufreibenden Konflikten zwischen den einzelnen Eigentümern führen können. In solchen Fällen haben wir, infolge unserer langjährigen Expertise auf diesem Rechtsgebiet, auch bei unversöhnbar und demzufolge sogar „nicht verwaltbar“ scheinenden Eigentümergemeinschaften die erforderliche Einfühlungsgabe entwickelt, um einen adäquaten Interessensausgleich aufzeigen und für Sie als unseren Mandanten das optimale Resultat herbeiführen zu können.

Was regelt das WEG-Recht?

Das WEG-Recht regelt das Rechtsverhältnis einzelner Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft untereinander. Darüber hinaus aber auch das Rechtsverhältnis zwischen einem Wohnungseigentümer und der Wohnungseigentümergemeinschaft geregelt. Sehr gerne unterstützen wir Sie bereits im Vorfeld des Vertragsschlusses oder stehen Ihnen bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen zur Seite.