Vorsorgevollmachten / Patientenverfügungen

Anstatt der Bestellung eines gesetzlichen Betreuers können die Belange älterer und kranker Menschen auch über eine Vollmacht, z.B. als sog. Vorsorgevollmacht, geregelt werden. Daneben ist die Fassung einer sog. Patientenverfügung sinnvoll.

Schwerpunkt ist in diesem Zusammenhang neben der umfassenden persönlichen Betreuung auch die Vermögensverwaltung.

Bei der Gestaltung und Erstellung dieser Vollmacht, sowie einer Patientenverfügung, ist die Kanzlei Ihnen gerne behilflich:

  1. Vermögensverwaltungen: Regelung und Gestaltung des Vermögens; rechtliche Beratung und Vertretung bei Immobiliengeschäften und Kapitalanlagen
  2. Gestaltung von Vorsorgevollmachten/ Patientenverfügungen
  3. Führung von Vermögensverwaltungen über Vorsorgevollmachten