Umfassende Beratung bei Ihrem Anwalt für Zivilrecht in Dachau

 

Was ist Zivilrecht?

Das Zivilrecht ist das Recht, welches die Rechtsbeziehungen zwischen rechtlich gleichgestellten Rechtssubjekten regelt. Rechtssubjekte sind in der Regel natürliche Personen (z. B. Bürger) oder juristische Personen (z. B. Unternehmen). Der Begriff „Zivilrecht“ wird zum Privatrecht oft als Synonym genannt.

Das für das Zivilrecht elementare Gesetzbuch ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), welches vor allem grundlegende Regeln über Personen, Sachen, Tierrechte und Schuldverhältnisse zum Inhalt hat. Ergänzungen und Konkretisierungen erfährt es durch eine Vielzahl von Spezialgesetzen. Folglich untergliedert sich das Zivilrecht in das Allgemeine bzw. Bürgerliche Privatrecht  und das Sonderprivatrecht.

Der Rechtsbereich des allgemeinen Zivilrechts ist daher von enormen Umfang und in verschiedenste spezielle Rechtsgebiete gegliedert (Schuldrecht, Mietrecht, Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Arbeitsrecht, etc.).

Als Ihr Rechtsanwalt für Zivilrecht in Dachau ist es unser Anspruch, Ihnen mit unserer Fachkompetenz in sämtlichen zivilrechtlichen Belangen zur Seite zu stehen.

Was regelt das Zivilrecht im Einzelnen?

Das allgemeine Zivilrecht umfasst insbesondere sämtliche schuldrechtliche Verhältnisse und somit insbesondere das allgemeine Vertragsrecht (siehe unter Rubrik „Vertragsrecht“). So gehört zum allgemeinen Zivilrecht namentlich z. B. das Kauf- und Werkvertragsrecht, jedoch auch das Recht der Bürgschaft, welche ebenfalls einen entsprechenden Vertrag, d.h. eine verbindliche Vereinbarung zwischen den Parteien voraussetzt. Auch das Verbraucherschutzrecht und das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterfallen dem allgemeinen Zivilrecht. Bei einzelnen Typen von Verträgen ist die Rechtsentwicklung jedoch derart weit vorangeschritten und infolge Rechtsfortbildung derart speziell, dass einzelne Bereiche des allgemeinen Zivilrechts mittlerweile nahezu als eigene Rechtsgebiete betrachtet werden können (z. B. das Mietrecht und das Arbeitsrecht aber auch das Familien- und Erbrecht).

Weiterhin gehört zum allgemeinen Zivilrecht beispielsweise das Recht der Schadensersatzansprüche bei Rechtsverletzungen (unerlaubte Handlung) oder der Ansprüche auf Rückgabe von Vermögenswerten (ungerechtfertigte Bereicherung, Herausgabeanspruche aus dem Eigentum etc.).

Darüber hinaus ist auch das Sachenrecht, welches die Rechtsbeziehungen in Bezug auf beweglichen Sachen und Immobilien regelt, Teil des allgemeinen Zivilrechts.

Weiterhin steht dem Inhaber einer Rechtsposition im Zivilrechtswege dem Grunde nach die Beseitigung und Unterlassung von Beeinträchtigungen zu. Diesbezüglich sind insbesondere der Besitz- wie der Ehrenschutz zu nennen. Gerade nachbarschaftsrechtliche Streitigkeiten beschäftigen aus diesem Grund häufig die Rechtsanwälte für Zivilrecht sowie auch die Zivilgerichtsbarkeit.

Sie sind auf der Suche nach einem Anwalt für Zivilrecht? Sie haben Fragen zum Zivilrecht? Sehr gerne berät Sie in unserer Kanzlei ein auf Zivilrecht spezialisierter Rechtsanwalt! Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und lassen Sie sich ganz individuell die Sach- und Rechtslage in Ihrer Angelegenheit erläutern und die bestmöglichen Vorgehensweisen zur Erreichung Ihrer Ziele aufzeigen.

 

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Wir sind als Kanzlei breit aufgestellt, decken die gesamte Bandbreite des allgemeinen Zivilrechts ab und können Ihnen so die bereichsspezifische Betreuung im Hinblick auf die einzelnen Gebiete des allgemeinen Zivilrechts garantieren. Gleich in welcher zivilrechtlichen Angelegenheit Sie Hilfe benötigen – sei es bei der Prüfung oder Ausgestaltung von Verträgen, bei der Geltendmachung von Schadensersatz oder von Gewährleistungsrechten bei der Erstellung Ihres Testaments oder in familienrechtlichen Angelegenheiten – unsere Anwälte für Zivilrecht stehen Ihnen vollumfänglich, in sämtlichen Phasen Ihres Rechtsstreits bis hin gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.