Nach Schätzungen haben lediglich 20 Prozent der Bevölkerung ihren Nachlass über ein Testament geregelt. Sofern Sie vermeiden möchten, dass die gesetzliche Erbfolge eintritt und nicht gewollte Erbengemeinschaften entstehen, die schwer in der Praxis auseinanderzusetzen sind, sollten Sie Ihren Nachlass frühzeitig regeln.

Ehepaare greifen hier oft zu der Testamentsform des sog. Berliner Testaments, in dem sich die Ehegatten gegenseitig als Alleinerben einsetzen und als sog. Schlußerben die Kinder eingesetzt werden, d.h. die Kinder erben erst nach dem Ableben des zweiten Elternteils.

Das Testament kann grundsätzlich selbst erstellt werden, sofern die Formvorschriften beachtet werden. Ein Testament muss handschriftlich verfasst und von beiden Ehegatten datiert und unterschrieben sein.

Sofern das Testament zusätzliche Regelungen, wie z.B. eine Pflichtteilsstrafklausel oder Wiederverheiratungsklausel, enthalten soll, empfiehlt es sich das Testament von einem Rechtsanwalt für Erbrecht prüfen oder ggfs. im Entwurf erstellen zu lassen.

Problematisch gestaltet sich das sog. Berliner Testament jedoch in einigen Fällen bzgl. der Erbschaftssteuer. Generell haben Kinder gegenüber jedem Elternteil einen steuerlichen Freibetrag von € 400.000,00 zur Verfügung. Nachdem die Kinder jedoch nur beim zweiten Erbfall erben, verschenken sie damit einen Freibetrag eines Elternteils. Sofern die Eltern über größere Vermögen verfügen, sollten sie daher von dieser Art eines Testaments Abstand nehmen und sich rechtlich von einem Anwalt für Erbrecht beraten lassen.

Die zweite Schwachstelle des Berliner Testaments ist die Bindungswirkung. Nachdem sich die Verfügungen wechselbezüglich gestalten, ist eine Abänderung des Inhalts des Testaments nach dem Ableben des ersten Ehegatten nicht mehr zulässig. Möglicherweise entstehen jedoch Umstände, die eine Abänderung erforderlich machen.

Aufgrund der Komplexität der letztwilligen Verfügungen ist es daher ratsam, sich juristische Hilfe einzuholen. Dies kann zunächst in Form eines Beratungsgespräches in einer Rechtsanwaltskanzlei für Erbrecht erfolgen.

Gerne können Sie sich für diesen Fall an unsere Rechtsanwaltskanzlei wenden, in der Ihnen Frau Martina Brandlhuber, Anwältin im Bereich Erbrecht, sowie Herr Rechtsanwalt Heilmeier, gerne behilflich sind und Sie in Ihrem Anliegen beraten und unterstützen.

(Martina Brandlhuber, Fachanwältin für Familienrecht, sowie Rechtsanwalt Daniel Heilmeier,

Kanzlei Heilmeier & Kollegen, Dachau)

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