Die Anwälte der Rechtsanwaltskanzlei Christian Rößner in Dachau beraten Sie zu allen Problemstellungen auf dem Gebiet des Reiserechts.

Nachdem Außenminister Heiko Maas am 17.03.2020 eine weltweite Reisewarnung für alle nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland ausgesprochen hatte, wurde diese zum heutigen Tage für die meisten europäischen Länder wieder aufgehoben. An Stelle der pauschal verhängten Reisewarnung wurden für diese Länder vom Auswärtigen Amt sogenannte „Reise- und Sicherheitshinweise“ veröffentlicht, in denen unter anderem auf besondere Risiken im jeweiligen Reiseland aufmerksam gemacht und gegebenenfalls „von nicht unbedingt erforderlichen Reisen abgeraten“ wird. Für über 160 Länder weltweit wurde die allgemeine Reisewarnung aber zunächst bis zum 31.08.2020 verlängert.

Diese Änderung der Warnlage ist auch mit Auswirkungen auf das Reiserecht verbunden. Reisen in Länder, für die eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht, können in aller Regel kostenlos storniert werden. Eine Reisewarnung ist nämlich ein starkes Indiz für das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände, die eine Reise erheblich beeinträchtigen oder unmöglich machen. Weniger eindeutig ist die Rechtslage bei lediglich bestehenden Reise- und Sicherheitshinweisen für das betreffende Reiseland.

Für viele Reisende und Reisewillige ist die Unsicherheit in Bezug auf ihre Rechte und Pflichten nach bereits erfolgten Reisebuchungen durch die teilweise Aufhebung der Reisewarnungen noch größer geworden. Gerne stehen Ihnen bei sämtlichen Fragen rund um das Reiserecht die Anwälte der Rechtsanwaltskanzlei Christian Rößner in Dachau als kompetenter Ansprechpartner mit Rat zur Seite.

Susanne Birner

Rechtsanwältin

Rechtsanwaltskanzlei Christian Rößner in Dachau

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