Mehr Sicherheit und Schutz durch innovative Familienrechtliche Reformen

Die Gesetzgebung in Deutschland plant tiefgreifende Reformen im Familienrecht, darunter die Einführung eines neuen Konzepts, die „Verantwortungsgemeinschaft“. Diese soll es nicht nur Paaren ermöglichen, rechtlich füreinander Verantwortung zu übernehmen, sondern auch Gruppen von mehr als zwei volljährigen Personen einschließen. Diese neue Entwicklung könnte gerade für unkonventionelle Familienstrukturen und Lebensgemeinschaften bedeutsam sein.

Eine „historische Reform“

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bezeichnet die geplanten Veränderungen als eine der umfangreichsten familienrechtlichen Reformen der letzten Jahrzehnte. Er betont, dass sie das Potenzial haben, das Familienrecht in Deutschland grundlegend zu verändern. Dabei wird auch auf die „Ehe für alle“ hingewiesen, die unter Bundeskanzlerin Merkel eingeführt wurde und die die bürgerlich-rechtliche Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet hat.

Brauchen wir die Verantwortungsgemeinschaft als Alternative zur Ehe?

Für Paare, die eine weniger verbindliche Beziehung wünschen, gibt es derzeit kaum Alternativen zur Eheschließung. Die Ehe bringt jedoch ein umfassendes rechtliches Gerüst mit sich, das nicht immer für alle passend ist. Die Verantwortungsgemeinschaft könnte hier eine Lösung bieten, indem sie verschiedene Formen der Verantwortungsübernahme ermöglicht, die über traditionelle Ehe- und Liebesbeziehungen hinausgehen.

Wie könnte die Verantwortungsgemeinschaft aussehen?

Die genauen Details der Verantwortungsgemeinschaft sind noch nicht bekannt, aber es wird erwartet, dass ein mehrstufiges, standardisiertes Modell angeboten wird. Dieses Modell soll sich an verschiedene Lebenssituationen anpassen und unterschiedliche Grade der Verantwortungsübernahme ermöglichen. Es könnte somit auch für Gemeinschaften wie Senioren-Wohngemeinschaften, Mehrgenerationenhäuser und andere nicht-traditionelle Familienstrukturen von Vorteil sein.

Blick über die Grenzen hinaus

In Frankreich gibt es bereits das „pacte civil de solidarité“ (PACS), das Paaren eine eheähnliche Gemeinschaft ermöglicht. In der Schweiz wurde die „Ehe für alle“ eingeführt, und es wird über ein „PACS-ähnliches“ Modell nach französischem Vorbild diskutiert. Diese Beispiele zeigen, dass es bereits in anderen Ländern ähnliche Modelle gibt, die erfolgreich Anwendung finden.

Die Einführung der Verantwortungsgemeinschaft könnte eine wegweisende Veränderung im deutschen Familienrecht darstellen. Sie könnte für viele Menschen eine attraktive Alternative zur traditionellen Ehe bieten und gleichzeitig rechtliche Sicherheit und Schutz in nicht-traditionellen Familienstrukturen gewährleisten. Es bleibt abzuwarten, wie die genauen Gesetzesänderungen aussehen werden und wie sie sich auf das Familienrecht in Deutschland auswirken werden. Bei Fragen oder rechtlichen Anliegen im Zusammenhang mit dieser Thematik steht Ihnen unsere Fachanwältin für Familienrecht, Frau Martina Brandlhuber, gerne zur Verfügung.

(Martina Brandlhuber, Fachanwältin für Familienrecht, Kanzlei Heilmeier & Kollegen, Dachau)

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