Anwalt und Spezialist für Erbrecht

Sie möchten Ihr Vermögen auf Ihre Kinder übertragen, um die Steuerfreibeträge optimal zu nutzen? Sie möchten jedoch weiterhin Ihr Eigentum nutzen oder von den Mieteinnahmen wirtschaftlich profitieren? Sie wollen ein Testament errichten? Hierbei wollen Sie aufgrund besonderer Lebenssituationen, wie zweiter Heirat oder das Vorhandensein eines behinderten Kindes, Beschränkungen festlegen? Sie wünschen eine Beratung auf dem Rechtsgebiet des Erbrechts, wie z.B. zum Pflichtteilsrecht, zu Vermächtnissen oder Formvorschriften?

Frau Rechtsanwältin Martina Brandlhuber ist spezialisiert auf dem Gebiet des Erbrechts und berät und vertritt Sie umfassend in all diesen rechtlichen Fragen und Aspekten des Erbrechts. Als Fachanwältin für Familienrecht nimmt sie dabei auch auf die beide Rechtsgebiete überschneidenden Probleme Rücksicht.

Sofern der Erbfall bereits eingetreten ist, werden Sie durch unsere Kanzlei im Erbrecht ebenfalls gerne vertreten. Wir versuchen, eine möglichst einvernehmliche außergerichtliche Regelung im Wege einer Vereinbarung zu treffen, um zeit- und kostenintensive Verfahren zu vermeiden.

Insbesondere folgende Teilbereiche des Erbrechts gehören zum Leistungsspektrum der Kanzlei:

  1. Vermögensnachfolge
  2. Testamentsgestaltung
  3. Testamente von Patchworkfamilien
  4. Behindertentestamente
  5. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung bzw. Betreuungsverfügung
  6. Vorweggenommene Erbfolge, insb. Vermögensübertragung zu Lebzeiten
  7. Erbscheinsverfahren
  8. Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen, Pflichtteilsergänzungsansprüchen, Vermächtnissen und Erbteilen
  9. Erbauseinandersetzung gerichtlich und außergerichtlich
  10. Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  11. Erbrecht zwischen Ehegatten
  12. Erbschaft und Schenkung

Sie möchten Ihre Liebsten sicher versorgt wissen oder evtl. weniger geliebte Menschen vom Erbe ausschließen? Dann ist es erforderlich, dass Sie dies entsprechend durch eine letztwillige Verfügung erklären und sich am besten vorher von einem auf dem Gebiet des Erbrechts spezialisierten Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin beraten lassen. Um das für Sie optimale Ergebnis zu erzielen, ist immer eine individuelle Regelung nötig, da kein Fall dem anderen gleicht. Standardregelungen sind daher zu meiden. Eine rechtzeitige Vorsorge zu treffen ist für jeden wichtig, gleich ob Privatperson oder Unternehmensinhaber.

Ob Sie zu Lebzeiten Ihr Vermögen auf Dritte übertragen möchten oder Ihren letzten Willen festhalten möchten, beide Angelegenheiten sollten im Idealfall zusammen mit einem Anwalt für Erbrecht geplant und aufeinander abgestimmt werden.
Dabei ist v.a. auch auf besondere Interessenslagen, wie z.B. bei Minderjährigen, Erbengemeinschaften, Eheleuten, die in zweiter Ehe verheiratet sind oder Behinderte, Rücksicht zu nehmen und die Erbfolge entsprechend zu gestalten, um ungewollte Zugriffe Dritter zu vermeiden.

Frau Rechtsanwältin Brandlhuber ist Ihnen als spezialisierte Anwältin im Erbrecht behilflich, Ihr Vermögen, steuerlich optimiert, zu Lebzeiten zu übertragen und Ihre letztwillige Verfügung in Form eines Testaments oder Erbvertrages zu gestalten. Gerne berät unsere Anwältin für Erbrecht Sie in einem persönlichen Gespräch, um den für Sie besten Weg zur Erhaltung und Durchsetzung Ihrer gewünschten Ziele zu finden!

Nachdem gerade im Erbrecht v.a. die steuerlichen Auswirkungen fast immer mit zu berücksichtigen sind, können wir hier auf die Kenntnisse und Erfahrungen einer Steuerkanzlei in Dachau zurückgreifen, falls dies gewünscht wird. Die Kanzlei arbeitet mit der Steuerberatungsgesellschaft mbH SFS in der Schillerstr. 1 in 85221 Dachau zusammen , so dass wir Sie kompetent und allumfassend auch hinsichtlich steuerlichen Folgen vertreten und beraten können.

Auf besonderen Wunsch kann die Beratung auch bei Ihnen vor Ort erfolgen. Ansonsten sind wir für Sie in unserer Kanzlei in Dachau nach Terminvereinbarung da.